Mietspiegel für München© 2015

Neuer Mietspiegel für München©

Brigitte Meier, Sozialreferentin Rudolf Stummvoll, Leiter des Amtes für Wohnen und Migration

Liebe Münchnerinnen und Münchner,

nunmehr liegt der aktuelle Mietspiegel für München© 2015 vor. Mit Hilfe des Mietspiegels lässt sich feststellen, welche Mietpreise im frei finanzierten Wohnungsmarkt Münchens ortsüblich und angemessen sind. Die Zahlen des Mietspiegels basieren auf den freiwilligen Angaben von mehr als 3.000 Münchner Mieterinnen und Mietern, bei denen wir uns sehr herzlich für ihre Teilnahmebereitschaft bedanken möchten. Unser Dank gilt ebenfalls den zahlreichen Vermieterinnen und Vermietern, die bereit waren, Angaben über die energetische Ausstattung ihrer Wohnungen zu machen.

Durch die Entscheidung des Münchner Stadtrats, den Mietspiegel im Rhythmus von zwei Jahren neu erstellen zu lassen, ist ein Höchstmaß an Aktualität gesichert. Sämtliche Akteurinnen und Akteure des Wohnungsmarktes haben mit dem Mietspiegel daher ein verlässliches Instrument zur Hand, um sich im differenzierten Münchner Wohnungsmarkt zu orientieren. Die Frage nach der zulässigen Miethöhe hat für viele Bürgerinnen und Bürger eine herausragende Bedeutung, was zuletzt auch immer stärker von der Bundespolitik erkannt worden ist. Daher ist die Landeshauptstadt München sehr froh, bei der Erstellung des Mietspiegels auf die Zusammenarbeit mit zwei sehr erfahrenen Instituten zurückgreifen zu können: Dem Marktforschungsinstitut TNS Infratest und dem Lehrstuhl für Statistik der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Aufgrund des ungebrochenen Zuzugs nach München wird die Entwicklung der Mietpreise ein zentrales Thema der Stadtgesellschaft bleiben. Mit Hilfe des qualifizierten Mietspiegels für München© 2015 ist gesichert, dass sich eine Mieterhöhung an überprüfbaren Merkmalen wie der Ausstattung der Wohnung oder der Wohnfläche orientieren muss. Es ist absehbar, dass der Mietspiegel auch bei Abschluss neuer Mietverträge an Bedeutung gewinnt, wenn festgestellt werden muss, welche Miete noch ortsüblich ist.

Der Mietspiegel gibt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einen Überblick über die Mieten, welche in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Über einen längeren Zeitraum unveränderte Mieten fließen nicht ein. Die Landeshauptstadt München sieht dies sehr kritisch und setzt sich deshalb seit Jahren dafür ein, die Definition der ortsüblichen Vergleichsmiete aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch bezüglich des Vier-Jahres-Zeitraumes zu verändern, so dass auch echte Bestandsmieten in die Datengrundlage einfließen können.

Wir sind sicher, dass der Mietspiegel auch in Zukunft entscheidend mithilft, die Diskussion über angemessene Mietpreise zu versachlichen und in den allermeisten Fällen eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen den Mietparteien zu vermeiden.

Da der Mietspiegel für München© zunehmend im Internet aufgerufen wird, freuen wir uns, dass der aktuelle Mietspiegel für München© 2015 erstmals zusätzlich in einer für mobile Endgeräte geeigneten Version vorliegt.

Eine erfolgreiche Anwendung des Mietspiegels und ein konfliktfreies Mietverhältnis wünschen Ihnen

Brigitte Meier
Sozialreferentin
Rudolf Stummvoll
Leiter des Amtes für Wohnen und Migration