Modernisierungsmaßnahmen
Welche Aussage trifft auf Ihre Wohnung zu?
Info
Modernisierungsmaßnahmen
Von der Mieterin/dem Mieter auf eigene Kosten eingebrachte Ausstattung der Wohnung oder durchgeführte Instandsetzung/Modernisierung darf nicht berücksichtigt werden.
Wohnung in einem Gebäude mit einem Baujahr vor 1967, bei der 2005 oder später Heizung (komplett), Warmwasserbereitung und Badezimmer (komplett) inklusive eventuell vorhandener separater Toilette modernisiert worden sind.