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Heizung

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Info

Heizung

Keine oder unvollständige Beheizung

Es sind nur die Wohnräume, Küche und Bad zu betrachten. Bei mehr als vier Wohnräumen sind nur die vier größten Wohnräume ausschlaggebend. Es ist in keinem der genannten Zimmer (Wohnräume, Küche, Bad) oder nicht in allen genannten Zimmern (Wohnräume, Küche, Bad) eine vom Vermieter gestellte Beheizungsmöglichkeit vorhanden.

Von der Mieterin/dem Mieter auf eigene Kosten eingebrachte Ausstattung der Wohnung oder durchgeführte Instandsetzung/Modernisierung darf nicht berücksichtigt werden.