Mietspiegel für München© 2017

Neuer Mietspiegel für München©

Dorothee Schiwy, Sozialreferentin

Liebe Münchnerinnen und Münchner,

in den Jahren 2010 bis 2015 ist die Münchner Bevölkerung um ca. 140.000 Menschen angewachsen. Die anhaltende Attraktivität Münchens erfordert gewaltige Anstrengungen, ausreichend Wohnraum für die Zuziehenden, aber auch für die angestammte Bevölkerung zu schaffen. Die Entstehung eines völlig neuen Stadtteils im Münchner Westen, Freiham, ist hierfür das augenfälligste Beispiel.

Aufgrund der starken Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist es unerlässlich, eine vertrauenswürdige Übersicht über die ortsübliche Miete zur Hand zu haben. Ich freue mich daher sehr, Ihnen den Mietspiegel für München© 2017 vorstellen zu können. Mit dieser Broschüre können alle Interessierten rasch und verlässlich feststellen, ob sie – abhängig von Lage, Größe, Art, Beschaffenheit und Ausstattung der Wohnung – eine angemessene Miete bezahlen. Vor Abschluss eines neuen Mietvertrags ist mit Hilfe des Mietspiegels eine schnelle Orientierung darüber möglich, ob die seit 01.08.2015 in München gesetzlich geltende „Mietpreisbremse“ beachtet wurde.

Dank der Mithilfe von mehr als 3.000 Mieterinnen und Mietern und ca. 900 Vermieterinnen und Vermietern ist es erneut gelungen, einen aussagekräftigen Mietspiegel auf wissenschaftlicher Grundlage zu erstellen. Mein Dank gilt ferner den an der Erstellung des Mietspiegels beteiligten Instituten, dem Marktforschungsinstitut TNS Deutschland GmbH und dem Lehrstuhl für Statistik der Ludwig-Maximilians-Universität München. Zusammen mit dem Sozialreferat der Landeshauptstadt München wurde ein Mietspiegel erarbeitet, der auf repräsentativ erhobenen Daten beruht und die gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs beachtet – im Gegensatz zu anderen Mietpreisübersichten, die in Presse oder im Internet veröffentlicht werden und vielfach kommerziellen Zwecken dienen. In den Mietspiegel für München 2017© sind zum einen die Mieten von Wohnungen eingeflossen, für die im Zeitraum 2012 bis 2015 ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wurde (Neuvertragsmieten). Zum anderen wurden diejenigen Wohnungen berücksichtigt, deren Miete sich im genannten Zeitraum verändert hat (Bestandsmieten). Der Münchner Mietspiegel 2017 ist ein nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellter "qualifizierter Mietspiegel". Durch seine Anerkennung im Münchner Stadtrat ist es für frei finanzierte Wohnungen verbindlich vorgeschrieben, dass Vermieterinnen und Vermieter bereits im Mieterhöhungsschreiben die Werte des Mietspiegels für die jeweilige Wohnung nennen müssen. Es genügt nicht, die Mieterhöhung allein durch die Angabe von Vergleichswohnungen zu begründen.

Ich bin sicher, dass mit dem vorliegenden Mietspiegel die Diskussion über die jeweils angemessene Miethöhe zwischen den Mietparteien versachlicht werden kann. Finanziell aufwändige Streitigkeiten über die zulässige Miethöhe können durch Anwendung des Mietspiegels frühzeitig beigelegt werden. Gerichtliche Auseinandersetzungen können in den allermeisten Fällen durch einen sachkundigen Gebrauch des Mietspiegels vermieden werden.

Angesichts der herausragenden Bedeutung, die die Themen Wohnen und zulässige Miethöhe für jeden Einzelnen aufweisen, bin ich sicher, dass der aktuelle Mietspiegel für München 2017© großes Interesse und Verbreitung finden wird.

Eine erfolgreiche Anwendung des Mietspiegels und ein möglichst konfliktfreies Mietverhältnis wünscht Ihnen

Dorothee Schiwy
Sozialreferentin